Über 30 Interessierte informierten sich beim Vortragsabend des Katholischen Bildungswerkes Konradsheim am 12. März detailgenau über das Verfassen einer Patientenverfügung. „Wenn sie absolute Sicherheit haben wollen, dass ihr Wille im Falle einer gesundheitlichen Situation befolgt wird, in der sie nicht mehr selbst entscheiden können, dann müssen sie die verbindliche Patientenverfügung vor einem Notar, Rechtsanwalt oder bei der Patientenanwaltschaft rechtskonform anfertigen“, so die Referentin Mag. Christine Frühling, Juristin bei der NÖ Patientenanwaltschaft. Es sei aber jede Willenskundgebung im Vorhinein hilfreich für die Ärzteschaft und für die Angehörigen, damit im Ernstfall im Sinne des Patienten entschieden werden kann. Die Patientenverfügung müsse, so die Referentin, einerseits die Situation benennen, für die man die Verfügung treffe und andererseits die abgelehnte medizinische Maßnahme genau beschreiben. Dabei ist das Arztgespräch eine gute und auch verpflichtende Voraussetzung. „Das Beibringen der Patientenverfügung im Ernstfall ist eine Bringschuld der Patienten oder ihrer Angehörigen. Ich empfehle, den Inhalt mit den Angehörigen oder der vorsorgebevollmächtigten Person offen zu besprechen und auch bekannt zu machen, wo man sie im Haushalt aufbewahrt hat“, so Frau Mag. Frühling. Sie beantwortete viele Detailfragen. Auch der Moderator Jakob Kößl brachte wertvolle Erfahrungen aus der Notfallmedizin ein und trug damit zu einem gelungenen Info-Abend über ein wichtiges Thema bei.